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Salamander
Anmeldedatum: 06.01.2011 Beiträge: 230
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nagi hat Folgendes geschrieben: |
jörg
Freund! ..............Ende.
Gruß
Nagi |
Olala, bei Widerspruch wird user nagi wieder despektierlich.
Nagi, befasse dich mit den grundsätzlichen Bestimmungen des Strafrechts, welches nämlich Abstufungen kennt. So wird z.B. nicht jeder Mord mit einer jeweils gleich hohen Strafe belegt. Es gibt Unterscheidungen zwischen vorsätzlichem Mord, Mord im Affekt usw. Entsprechend höher oder niedriger sind die Strafen. Dies hat dann nichts mit Ungleichbehandlung zu tun. Ähnlich ist es mit Straftaten gegenüber Ausländern. Sind sie beispielsweise rassistisch bedingt, gelten sie als besonders verwerflich und es gilt, was Jörg schon schrieb.
Es interessiert auch nicht, wie viele Jahrzehnte jemand Gerichtsverhandlungen beigewohnt hat. Drum wird er nicht zum Fachmann. _________________ VG
Salamander |
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Aegypten Urlauber
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kritisch55
Anmeldedatum: 26.09.2010 Beiträge: 637
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nagi hat Folgendes geschrieben: |
Freund! ich war selbst bei einer Vielzahl von solchen Gerichtsverhandlungen in Deutschland Mitarbeiter, und das über eine Zeit von 23 Jahre lang. Ein meiner besten Freunde ist ein Gerichtspräsident im Schwaben, und wir haben sehr sehr viele Gespräche darüber geführt. Das Rechtssystem in Deutschland kennt keine Nationalität, keine Hautfarbe und keine Herkunft. Es kennt nur Gesetz. |
Nagi, nimm bitte nicht so viele von den rosa Pillen! Die Realität ist schon unterhalb der Richterebene diese:
In nicht wenigen Bundesländern gibt es seitens der Landesregierung klare interne Anweisungen an die Polizei, bei Straftaten seitens Muslimen und Schwarzafrikanern wegzusehen bzw. keinen Fahndungsdruck auszuüben, weil sonst sofort deren Multikulti-Fangruppen gewalttätig demonstrieren.
Gleiches gilt auch für den Zoll auf der Autobahn A 7 nach Dänemark, eine Route, über die täglich Tonnen von Khat durch somalische Drogenbanden nach Dänemark transportiert werden.
Das war schon in Berlin kurz nach der Wiedervereinigung so: Die "Fijis" = vietnamesischen Gastarbeiter der DDR durften total unbehelligt mit großen Tüten voller Schmuggelzigaretten auf dem Alexanderplatz rumdealen, aber der deutsche Auslandurlaubsheimkehrer mit 10 Zigarettenschachteln zu viel bekam eine heftige Zollstrafe.
Unser "Rechtssystem" kennt also sehr wohl Differenzierungen schon vor der juristischen Ebene, aber zum absoluten Vorteil aller Nichtchristen und aller Dunklerhäutigen. Je migrantischer, desto größer der Schonraum! |
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Homar
Anmeldedatum: 18.08.2009 Beiträge: 453
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nagi hat Folgendes geschrieben: |
Jörg hat Folgendes geschrieben: |
Deutsche die Türken aus ausländerfeindlichen Gründen angreifen werden auch wesentlich härter bestraft, als wenn es nur um ein normales zwischenmenschliches Problem gegangen wäre; dies ist in der Rechtssprechung gesetzlich so festgelegt. |
Eine sehr schlechte Aussage, lasse ich auf keinem Fall gelten. Das deutsche Rechtssystem hat sowas nicht. Eine faule Aussage, die aus der Luft ergriffen ist. Nein jörg, im deutschen Rechtssystem sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Ich weiß das.
Gruß
Nagi |
Ich denke, es gibt hier ein Verständnisproblem. Jörg meint in diesem Beispiel lediglich, dass eine Straftat mit rassistischem Hintergrund härter bestraft wird, als wenn Rassismus in keinem Zusammenhang mit der (selben) Straftat steht. Das ist der Punkt. Vor Gericht sind immer alle Hintergründe und Umstände für das Strafmass mitentscheidend. |
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jörg
Gast
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@ nagi:
so werden wir sicherliche keine Freunde!
Was hast Du denn die 23 Jahre in einem deutschen Gericht gearbeitet? Dolmetscher oder ähnliches?
Ich erlaube mir einfach mal, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, von Deiner Sprachwahl und Rechtschreibfähigkeit darauf zu schließen, dass Du keinesfalls an den wirklichen Vorgängen und Entscheidungen beteiligt warst.
Zum Einen: es sollten alle gleich sein und gleich behandelt werden, das entspricht aber nicht der Realität sondern ist schlicht und ergreifend eine Utopie. Nicht nur hier oder in Ägypten, es ist weltweit immer so gewesen und wird sich auch niemals ändern. An sowas kann kein Mensch mit funktionierendem Verstand noch glauben.
Dann gibt es noch mehr oder weniger gute Anwälte/ Staatsanwälte die sich das Gestz beugen.
Um nochmal das Beispiel vom Mord aufzugreifen. Wenn Person A durch Verschulden von Person B das Leben verliert gibt es zig Möglichkeiten. Die reichen von Körperverletzung mit Todesfolge über fahrlässige Tötung über Totschlag bis irgendwann zum Mord und jeder dieser Tatvorwürfe wird dann auch nochmal von minder schwer über "normal" bis zu vorsatz oder besonders schwerem Fall unterteilt.
Srtafen von ein paar Monaten Bewährung bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe (hier meist 15 Jahre) mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Und was ist dann daran bitte gleich? Und was ist daran nur ein Gestz? |
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jörg
Gast
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Hier mal ein Beispiel wie GLEICH hier alle vor dem Gesetz sind!
Es geht um jemanden der als Regierungsmitglied IM SUFF JEMANDEN TOTGEFAHREN HAT! und später noch Verkehrsminister wurde. Einfach mal die ganze Seite durchlesen über den.
http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wiesheu |
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