Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
maherba
Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
|
|
|
|
Hisba ist Pflicht und nach dem s.g. Hisba-Gesetz hatte bis Mitte der 90ziger Jahre, theoretisch jeder die Möglichkeit, Klage gegen jemanden einzureichen, dem Abweichungen vom Islam vorgeworfen wurden.
So war es früher einmal, heute müssen diese Klagen von der Staatanwaltschaft kommen.
Interessanten dazu gibt es unter folgendem Link zu lesen: Klickt einfach hier _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
|
Nach oben |
|
|
Aegypten Urlauber
|
|
Nach oben |
|
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
|