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maherba
Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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nach neuesten Richtlinien der Bundesnetzargentur sind folgende Telefone etc. ab 2009 nicht mehr für den Betrieb zulässig, da die Funkfrequenz für andere Heim- und Entertaingeräte vergeben worden sind.
Solltet Ihr noch eines dieser Geräte betreiben und euer Nachbar Störungen feststellen, kann es teuer werden, der kann die Bundesnetzargentur anrufen und den Störer feststellen lassen. Die Rechnung bekommt der Betreiber des alten schnurlos Telefons!
Aufgrund der Neuvergabe der Funkfrequenz für analoge Schnurlostelefone (Funkstandard CT1+) für andere Anwendungen, hat die Bundesnetzagentur den Betrieb von Telefonen
diesen Typs ab dem 01.01.2009 untersagt.
Unter anderem sind folgende Geräte der Deutschen Telekom sind betroffen:
Sinus 11, 12, 21, 31, 32, 32 i, 33, 42, 42 i, 42 AB, 51, 52, 53, 53 AB, focus C-TS, focus H-TS, T-Fax 301 CT, Faxgerät AF 341 _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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Aegypten Urlauber
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