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juju
Anmeldedatum: 20.02.2009 Beiträge: 103
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Das ist wieder mal ein Thema, wo ich mindestens eine Antwort bekommen werde
Wir (mein Mann und ich) arbeiten hier in D für eine D Firma und mein Mann verdient natürlich mehr als ich. Ich arbeite von Zuhause aus. Er ist natürlich in der Firma. Wir werden gemeinsam steuerlich veranlagt.
Wir sind verheiratet und haben 2 Kinder 3 und 6.
Wir gehen erst für 1 Jahr nach Ä.
Es steht uns dann offen, ob wir dann dort bleiben möchten (inkl. Arbeit), oder doch lieber zurück möchten.
Die Wohnung hier wollten wir erst behalten, aber der Vermieter verlangt anteilig NK und die Gesamtmiete wäre nur 30 Euro weniger, als wenn wir alle hier wären. Wir überlegen uns das noch!
Meine Fragen:
Bekommen wir für das eine Jahr KG?
Da wir auch weiterhin die KV Beiträge zahlen und evtl. in den Weihnachtsferien für 3 Wochen hier sind, sind wir dann auch krankenversichert (länger als 3 Monate bereits im Ausland)? Ansonsten müssten wir für diesen Zeitraum eine Auslandskrankenversicherung von Ä aus für D abschließen!
Zur Klärung: Wir möchten den Staat nicht ausnutzen und unfair Gelder beziehen! Dazu wären wir zu ängstlich und unsere kriminelle Energie bei weitem nicht vorhanden!
Nun habe ich aber in verschiedenen Foren unterschiedliche Aussagen gehört!
Auch meine zukünftige deutsche Nachbarin in Ä bezieht KG und ist noch hier angemeldet (bei den Eltern). Die Kinder sind noch unter 3 Jahre alt.
Der Mann arbeitet in Ä. In diesem Fall bin ich mir sicher, daß es kein Anspruch auf KG gibt, aber trotzdem riskieren sie es. Das wäre mir echt zu riskant!
Wir werden vor der Auswanderung noch mit dem Chef zum Steuerberater gehen, damit solche Probleme geklärt werden. Ausserdem sind wir in nächsten Jahr nicht persönlich da um die Einkommensteuererklärung bei Finanzamt abzugeben. Das wird dann der SB für uns machen!
So, nun freue ich mich auf Eure Postings! _________________ Juju |
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Aegypten Urlauber
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struppi
Anmeldedatum: 18.03.2008 Beiträge: 136 Wohnort: Bayern
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tag juju, eine rechtverbindliche auskunft bekommst du hier nicht. die kann dir nur deine familienkasse mit allem drum und dran geben. |
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juju
Anmeldedatum: 20.02.2009 Beiträge: 103
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Danke Struppi.
Ich dachte, dass jemand in der gleichen Situation steckt. Dann müssen wir halt abwarten und es mit dem Steuerberater/Familienkasse besprechen! _________________ Juju |
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Martin H.
Anmeldedatum: 18.02.2009 Beiträge: 138
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@Juju: Ich kann die als BWLer nur einen Tipp meines Steuerprofessors geben:
Bei Steuern und Geldern, die vom Staat bezogen werden, versteht der Staat keinen Spass. Auch die Verjährungsfristen sind richtig lang! Holen sie sich bei solchen Fragen immer Hilfe von Leuten, die sich damit beruflich beschäftigen. Denn bei zu unrecht bezogenen Leistungen oder einbehaltenen Geldmitteln, die dem Staat gehören, steht man schnell mit einem Bein im Gefängnis.
Will damit sagen, alle Tipps, die du in Foren bekommst sind nicht rechtsverbindlich!!!
So ist z.B. aber euer Steuerberater durch seine Unterschrift unter eure Steuererklärung strafrechtilich haftbar zu machen! Somit hat er schon aus Eigeninteresse genug Motivation. Andererseits sollt ihr natürlich alle Mittel, die euch zustehen auch bekommen.
Lieber einige wenige € in professionelle Hilfe investieren, als später richtig Ärger zu bekommen.
All the best _________________ 100 Kilometer von Biel, ich bin 2010 dabei! |
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juju
Anmeldedatum: 20.02.2009 Beiträge: 103
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danke für Deine Hinweise! Jetzt werden wir in den Schulferien zum SB gehen, da sich seit heute was geändert hat. Ich hatte vorhin von der Erhöhung der Schulgebühren geschrieben!
Evtl. könnten wir uns diese diese Jahr erlauben, aber wenn die Schule so weitermacht, dann endet es irgenwann bei 10000 Euro pro Jahr!
Evtl. merkt man an meinen Schreibfehlern, dass ich jetzt durcheinander bin!
Ich muss mich vom Schock erst erholen! _________________ Juju |
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vickystar
Anmeldedatum: 22.05.2007 Beiträge: 52 Wohnort: Safaga
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ist zwar jetzt schon ein paar tage her, aber vielleicht bringts dir noch was...
bleibt ihr denn weiterhin in gemeldet? oder meldet ihr euch ab?
eigentlich müsste das kindergeld weiterlaufen.
ich habe z.b. rückwirkend kindergeld erhalten nach meinem einjährigen ägyptenaufenthalt. zwar nicht für die ganze zeit, aber immerhin die hälfte, aber ich bin ja auch schon ein paar jahre alter als deine kinder;-)
und die damen vom jugendamt sowie familienkasse waren sehr nett... |
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Auswanderin
Gast
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Hallo Juju,
das Thema wurde hier schon an anderer Stelle kontrovers diskutiert.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Aufenthalt in Ägypten legal Kindergeld zu erhalten.
Diesbzgl. habe ich vor einiger Zeit die Familienkasse angeschrieben und eine ausfürhrliche Antwort bekommen.
Dennoch liegt es nicht in meiner Kompetenz, verbindliche Auskünfte zu erteilen. Vorschlag: Schreibe eine eMail an die Familienkasse in Nürnberg und die erhälst auf deinen Einzelfall bezogene verbindliche Auskünfte.
LG |
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