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Caroline

Anmeldedatum: 12.03.2017 Beiträge: 26 Wohnort: neukirch
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Hallo ihr lieben,
nun nach langem suchen und fragen bin ich total irritiert,
es wurde uns gesagt ein Visa gilt 1 Monat bei einreise , in der Zeit muss es verlängert werden 3 bzw 6 Monate .. dann muss man das Land verlassen für 24 Stunden,
Nun war ich heute auf er Botschaftsseite und fand folgendes ..
4-Wohnen in Ägypten:
Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für 3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar.
Der spezielle Wohnsitz wird normalerweise für Ägypter, die vor dem 26.05.1952 geboren sind, für 10 Jahre (ebenfalls erneuerbar) bewilligt – ebenfalls denen, die vor diesem Datum bereits ununterbrochen für 20 Jahre in Ägypten gelebt haben. Das Recht wird auch ihren Frauen und kleinen Kindern bewilligt.
sollte ich nicht davon ausgehen, dass auf der Seite der Botschaft alles aktuell ist ?oder sind das mittlerweile überholte Angabrn. wIR SIND NUN SEHR VERUNSICHERT; DA WIR wOHNUNG UND ALLES SCHON FEST ZUM Zeitpunkt unserer Einreise gbucht und schpon alles z.T. bezahlt ist.. _________________ Das Leben ist ein Mosaik, wenn du dasganze Bild betrachten willst, TRITT ein Paar Schritte zurück |
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Aegypten Urlauber
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maherba

Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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Hallo Caroline,
es wurde uns gesagt ein Visa gilt 1 Monat bei einreise
Ein Monat hat auch in Ägypten 30 oder 31 Tage. Das normale Touristenvisum (mit dem auch ihr einreisen werdet) ist 28 Tage (= 4 Wochen a`7 Tage) gültig.
in der Zeit muss es verlängert werden 3 bzw 6 Monate .. dann muss man das Land verlassen für 24 Stunden
richtig - es kann verlängert werden und ja es gibt bei weiteren Verlängerungen immer wieder die Auflage, dass die Leute für eine bestimmte Zeit ausreisen müssen. Bei der Wiedereinreise kauft man sich das 25 Dollar-Visum und das Spiel beginnt von vorn.
Andere wiederum bekommen einen Stempel in ihren Pass, der besagt, dass man ein gültiges Visum hat, dass der Vorgang überprüft wird und man zu einer bestimmten Zeit wiederkommen soll. In dieser Wartezeit darf man nicht ausreisen. Anschließend gibt es meist eine Verlängerung - oder auch nicht.
Nun war ich heute auf er Botschaftsseite und fand folgendes ..
4-Wohnen in Ägypten: Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für 3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar
Hier geht es um binationale Ehen. Obwohl es auch hier immer wieder Veränderungen gibt. Die Gesetzeslage ist eingentlich klar - aber die wenigsten wissen wie sie genau aussieht. Nicht einmal die Konsulate.
Längere Visa (z.B. für 1 Jahr) für Leute, die nicht legal mit einem ägyptischen Staatsangehörigen verheiratet sind, die keine Immobilie besitzen, keine Schulpflichtigen Kinder vor Ort haben - sind sehr schwer zu bekommen. Nicht umsonst geben inzwischen soviele Leute, die seit Jahren in Ägypten lebten auf und gehen zurück in ihr Heimatland. _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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Caroline

Anmeldedatum: 12.03.2017 Beiträge: 26 Wohnort: neukirch
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Danke für deine Antwort, ja ich kenne auch welche die jetzt durch die Sachen zurückgehn wollen, doch sie hat ein großes haus welches ihr eigentum ist .. und darf trotzdem nict bleiben, bei ihr liegt es daran dass sie die sogenannte rote KArte ür ihr haus nicht bekommt , irgendwie muss das damit zusammenhängen, dass da einige in dem viertel wo es betrifft ( das komplette Wohngebiet ist unter dem ) dass einige der Besitzer von immobilien wohl irgendwelche Steuern oder Abgaben nicht bezahlt haben ..
mom wollen wir keine Immobilie kaufen, und mit den schulpflichtigen kindern git auch nur für im Land geborene Kinder soweit ich weiß _________________ Das Leben ist ein Mosaik, wenn du dasganze Bild betrachten willst, TRITT ein Paar Schritte zurück |
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maherba

Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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und mit den schulpflichtigen kindern git auch nur für im Land geborene Kinder soweit ich weiß
Das stimmt nicht.  _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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